Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Fehlbelastungen rechtzeitig erkennen und handeln
Seit dem 01.01.2014 ist die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen bei der Arbeit als eine für alle Groß- und Kleinbetriebe verpflichtende Maßnahme im Arbeitsschutzgesetz verankert.
Ziel ist es, Fehlentwicklungen im Arbeitsalltag entgegentreten und Unternehmen und Mitarbeiter präventiv zu unterstützen, bevor Erkrankungen auftreten.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung stellt ein elementares Fundament im BGM dar, auf dessen Basis eine Vielzahl weiterer Strukturen, Strategien und Maßnahmen entwicklelt werden können. Nicht zuletzt wird so zu einer Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität beigetragen, um den Herausforderungen des demographischen Wandels adäquat begegnen zu können.
Doch gerade kleinen und mittleren Betrieben fehlt oft das Know-how und mangelt es an Ressourcen, die Gefährdungsbeurteilung stimmig umzusetzen – geht sie doch weit über den klassischen und eher technisch verstanden Arbeitsschutz hinaus.
Wir begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Durch individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihr Unternehmen, entwickeln wir mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
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